IPZV Pferdeführerschein Umgang für junge Reiter
Im Lehrgang zum Pferdeführerschein lernt der junge Reiter viel über das Islandpferd, dessen Unterbringung und Versorgung und den Umgang mit ihm in alltäglichen Situationen. Er erfährt vieles über das Verhalten von Pferden und übt das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen. So trägt der IPZV Pferdeführerschein für Kinder zu einer fundierten Ausbildung von jungen Pferdefreunden bei. Er fördert den verantwortungsvollen Umgang mit dem Pferd.
A Zulassungsvoraussetzungen
Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 8 Jahre und darf höchstens 15 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung mindestens an einem 3 1/2-tägigen Vorbereitungskurs oder an 16 UE teilgenommen haben. Die Prüfung findet im Anschluss statt.
B Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C.
C Anforderungen
Die Prüfung besteht aus 4 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. In der Prüfungsgestaltung wird das Alter der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt.
Teil I: Theoretische Prüfung:
Das Theoriegespräch wird an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd, am Putzplatz und im Stall durchgeführt.
Inhalte: Das Islandpferd, seine Herde, Pferdeverhalten, Farben, Putzen und Führen, Unterbringung und Versorgung, Gesunderhaltung
Teil II: Praktische Prüfung
a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Einfangen, Aufhalftern und Holen des Pferdes, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
b) Bodenarbeit 1: Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf der linken Hand am Halfter mit Strick im Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Halten, Slalom
c) Bodenarbeit 2: Das Pferd in zwei Alltagssituationen auf dem Hofgelände führen: 1. Begegnung mit einem Radfahrer, 2. Begegnung mit anderen Pferden
D Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus dem Lehrgangsleiter und einem API-Prüfer
E Allgemeine Hinweise
In der Bodenarbeit müssen Handschuhe getragen werden. Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Nicht bestandene Prüfungsteile können wiederholt werden.