Förderung aus EPLR 2014-2020


Der Schwarzbachhof wird mit Mitteln aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 -2020 unterstützt:

Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014)
Förderung zum Umbau des ehemaligen Kuhstalls zur Nutzung als Gemeinschaftsraum im Rahmen der Projekte, die im Lernort Bauernhof am Schwarzbachhof stattfinden.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien vom 15.12.2014.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Förderrichtlinie AUK/2015)
AL.5c Mehrjährige Blühflächen auf Ackerland
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland" konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt.
Ökologischer/biologischer Landbau (Förderrichtlinie ÖBL/2015)
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Ökologischer/biologischer Landbau" konnte auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen durch eine stärkere Nutzung der Naturfunktionen während der Bewirtschaftung eine stoffliche Belastung des Bodenwassers sowie die Bodenerosion vermindert und die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert werden. Generell trägt der ökologische/biologische Landbau durch seine schützende und verbessernde Wirkung zum aktiven Umweltschutz bei.
Zahlungen für aus naturbedingten oder aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Förderrichtlinie AZL/2015)
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen banachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.
(Auszüge aus dem Ergebniskatalog zu Vorhaben nach Artikel 28, 29 und 31/32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 gem. VO (EU) Nr. 808/2014)